Ein telefonischer Anruf zur Erstkontaktaufnahme basiert auf Ihrer freien Willensentscheidung, evtl. hier erhobene Daten werden ausschließlich nur zur Erstterminierung genutzt und nach 4 Wochen automatisch gelöscht, wenn kein weiterer Termin vereinbart wurde.
Zu Beginn der Betreuung wird eine schriftliche Vereinbarung über die Rahmenbedingungen getroffen, ohne zusätzliche Datenschutzerklärung ist eine weiterführende Begleitung nicht möglich.
Gemäß § 203 StGB und der geltenden Datenschutzbestimmungen unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht. Alle mir mitgeteilten Inhalte sowie schriftliche Protokollierungen von Gesprächsinhalten bleiben anonymisiert und gesichert unter Verschluss.
Schriftliche Protokolle dienen lediglich als Grundlage für die Weiterführung der Begleitung. Alle für die Betreuung notwendigen Daten, die über die EDV aufgenommen werden (z.B. schriftliche Verlaufsprotokolle), sind gesichert bzw. elektronisch verschlüsselt gespeichert.
In begründeten Einzelfällen bzw. bei Weitervermittlung kann es erforderlich werden, Kontakt zu externen Stellen aufzunehmen. Hierzu bedarf es einer Erlaubnis und einer entsprechenden schriftlichen Schweigepflichtsentbindung, das heißt, Sie behalten jederzeit die Kontrolle über evtl. weiterzugebende Informationen.